[§ 1295 ABGB] als Text im
markdown-Feld — sie sind noch keine Links. Die passenden URLs stecken pro
Quelle in sources[].html_url. Die API löst diese Zuordnung serverseitig auf, du
musst sie nicht selbst nachbauen.
Du hast drei Felder — je nach Bedarf:
markdown_linked
Fertig verlinkt. Einfach durchreichen.
markdown_tokenized + citations
Granulare Kontrolle (eigene Chips/Panel).
markdown
Roh, mit
[§ …]-Markern als Text.Der einfache Weg: markdown_linked
Enthält die Paragraphen bereits als Markdown-Links [§ 1295 ABGB](https://…).
Nimm einfach dieses Feld statt markdown — fertig.
Brauchst du eigene Chips oder ein eigenes Quellen-Panel, nutze stattdessen
markdown_tokenized + citations (granulare Kontrolle, siehe unten).Granular: aus markdown_tokenized + citations
markdown_tokenized ist der Artikel, in dem jeder Marker durch {{CITATION_n}}
ersetzt ist. citations[n] beschreibt die Auflösung:
[label](url) (bei Treffer) bzw. [marker] (ohne):
Nicht jeder Marker findet eine Quelle (
matched: false) — z. B. Mehrfach-§§
wie §§ 30, 31 IO. Diese bleiben bewusst unverlinkter Text, damit nie ein
falscher Link entsteht.Sauberer Veröffentlichungstext
Willst du den Text ohne Marker und ohne Links (z. B. als Kopiervorlage), nimmmarkdown_clean bzw. html.