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Im generierten Artikel stehen Quellen-Marker wie [§ 1295 ABGB] als Text im markdown-Feld — sie sind noch keine Links. Die passenden URLs stecken pro Quelle in sources[].html_url. Die API löst diese Zuordnung serverseitig auf, du musst sie nicht selbst nachbauen. Du hast drei Felder — je nach Bedarf:

markdown_linked

Fertig verlinkt. Einfach durchreichen.

markdown_tokenized + citations

Granulare Kontrolle (eigene Chips/Panel).

markdown

Roh, mit [§ …]-Markern als Text.

Der einfache Weg: markdown_linked

Enthält die Paragraphen bereits als Markdown-Links [§ 1295 ABGB](https://…). Nimm einfach dieses Feld statt markdown — fertig.
Brauchst du eigene Chips oder ein eigenes Quellen-Panel, nutze stattdessen markdown_tokenized + citations (granulare Kontrolle, siehe unten).

Granular: aus markdown_tokenized + citations

markdown_tokenized ist der Artikel, in dem jeder Marker durch {{CITATION_n}} ersetzt ist. citations[n] beschreibt die Auflösung:
Ersetze jedes Token durch [label](url) (bei Treffer) bzw. [marker] (ohne):
Nicht jeder Marker findet eine Quelle (matched: false) — z. B. Mehrfach-§§ wie §§ 30, 31 IO. Diese bleiben bewusst unverlinkter Text, damit nie ein falscher Link entsteht.

Sauberer Veröffentlichungstext

Willst du den Text ohne Marker und ohne Links (z. B. als Kopiervorlage), nimm markdown_clean bzw. html.